Rechtsprechung

Die Recht­spre­chung bezieht sich auf die Tätig­keit der Gerich­te, Rechts­strei­tig­kei­ten zu ent­schei­den und Rechts­sa­chen zu klä­ren. Sie umfasst die Anwen­dung von Geset­zen, Ver­ord­nun­gen und Rechts­grund­sät­zen auf ein­zel­ne Fäl­le. Die Recht­spre­chung ist ein wich­ti­ger Bestand­teil des Rechts­sys­tems, da sie zur Ent­wick­lung und Aus­le­gung des Rechts bei­trägt und für die Durch­set­zung von Rechts­nor­men sorgt. Sie stellt sicher, dass in Streit­fäl­len gerech­te und fai­re Ent­schei­dun­gen getrof­fen werden.