Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebs­ver­fas­sungs­recht regelt die Bezie­hun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern in Betrie­ben und Unter­neh­men. Es umfasst die Rech­te und Pflich­ten des Betriebs­rats, die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer, die Durch­füh­rung von Betriebs­ver­samm­lun­gen, die Rege­lun­gen zur Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer sowie den Schutz vor Benach­tei­li­gung und Dis­kri­mi­nie­rung. Das Betriebs­ver­fas­sungs­recht gewähr­leis­tet die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer bei unter­neh­mens­re­le­van­ten Ent­schei­dun­gen und trägt zur Siche­rung ihrer Rech­te und Inter­es­sen bei. Es bil­det die Grund­la­ge für die betrieb­li­che Demo­kra­tie und den Aus­gleich der Inter­es­sen von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern in Betrie­ben und Unternehmen.