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Dann sind Sie hier genau richtig! Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich über die ibp.Kanzlei informieren und sich von deren Kompetenz und Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts überzeugen.
Falls Sie spezifische Fragen haben oder sich beraten lassen möchten, zögern Sie nicht, sich direkt an die Kanzlei zu wenden. Die Mitarbeiter werden Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Anliegen im Arbeitsrecht anbieten.
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Die ibp.Akademie bietet umfassende und qualitativ hochwertige Schulungen für Betriebsräte und interessierte Mitarbeiter. Lassen Sie sich von dem breiten Angebot an Schulungen und Seminaren inspirieren und besuchen Sie die Seite der ibp.Akademie. Wir sind sicher, dass Sie dort fündig werden.
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Arbeitsgericht Aachen stärkt Betriebsratsrechte für Lieferfahrer in Aachen
Das Arbeitsgericht Aachen hat am 23. April 2024 unter dem Aktenzeichen 2 BV 56/23 entschieden, dass die Auslieferungsfahrer eines Lieferdienstes im Liefergebiet Aachen einen eigenständigen Betriebsrat wählen dürfen. Diese bahnbrechende Entscheidung betrifft nicht nur die Rechte der Arbeitnehmer, sondern auch die strukturelle Organisation in digital gesteuerten Arbeitsumgebungen. Im Mai 2023 wählten die Auslieferungsfahrer des Lieferdienstes…
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Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG im Arbeitsrecht: Fairness am Arbeitsplatz
Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten hart, liefern konstant gute Ergebnisse und erwarten daher eine Beförderung oder zumindest eine Gehaltserhöhung. Doch trotz Ihrer Leistungen werden immer wieder dieselben Kollegen bevorzugt. Das sorgt nicht nur für Frustration, sondern wirft auch Fragen nach der Fairness und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz auf. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes…
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Keine Abmahnung wegen fehlender Corona-Impfung: Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Das Thema Impfpflicht und deren Durchsetzung in Arbeitsverhältnissen hat während der Corona-Pandemie viele Diskussionen ausgelöst. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) setzt nun einen bedeutenden rechtlichen Rahmen: Die Weigerung, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, darf nicht zu einer Abmahnung führen. Dies entschied das BAG am 19. Juni 2024 (Az. 5 AZR 192/23 und…