Arbeitsrecht für Betriebsräte

Wir stehen Betriebsräten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung. Mit unserer Hilfe können Sie die Personalpolitik Ihres Unternehmens mitgestalten und Ihre Mitbestimmungsrechte sichern. Beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen beraten und begleiten wir Sie mit unserer Expertise in der Einigungsstelle und helfen, die Rechte Ihrer Belegschaft bei Umstrukturierungen und Reorganisationen zu wahren.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Arbeitnehmern und Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Unsere Dienstleistungen umfassen zum Beispiel:

  • die Beratung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung zu Mitbestimmungsrechten
  • Vorbereitung und Vertretung von Mandanten in Einigungsstellenverfahren
  • Beratung und Vertretung von Mandanten in Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren

Wenn Sie Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Schulung von Betriebsräten zum Bereich Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht & mehr

Ohne eine profunde Schulung der Mitglieder des Betriebsrats zu betriebsverfassungs‑, tarif- und arbeitsrechtlichen Themen bleibt der Betriebsrat dem Arbeitgeber weit unterlegen. Betriebsratsmitglieder haben gemäß § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG i.Vm. § 40 BetrVG auf Kosten des Arbeitgebers ein Recht auf eine umfassende Schulung zu den o. g. Themen.

Über unseren Kooperationspartner ibp.Akademie führen wir bundesweit Schulungen für Betriebsräte durch, entweder als offene Schulung an verschiedenen Orten, bei Ihnen vor Ort als Inhouse-Schulung, in unseren Schulungszentrum in Bochum oder als Outhouse-Schulung wo auch immer sie wollen, je nach Wunsch der Teilnehmer.