Arbeitsrecht für Betriebsräte

Wir ste­hen Betriebs­rä­ten in allen Fra­gen des indi­vi­du­el­len und kol­lek­ti­ven Arbeits­rechts zur Ver­fü­gung. Mit unse­rer Hil­fe kön­nen Sie die Per­so­nal­po­li­tik Ihres Unter­neh­mens mit­ge­stal­ten und Ihre Mit­be­stim­mungs­rech­te sichern. Beim Abschluss von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen bera­ten und beglei­ten wir Sie mit unse­rer Exper­ti­se in der Eini­gungs­stel­le und hel­fen, die Rech­te Ihrer Beleg­schaft bei Umstruk­tu­rie­run­gen und Reor­ga­ni­sa­tio­nen zu wahren.

Wir ver­fü­gen über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in der Bera­tung und Ver­tre­tung von Betriebs­rä­ten, Arbeit­neh­mern und Unter­neh­men in allen arbeits­recht­li­chen Fra­gen. Unse­re Dienst­leis­tun­gen umfas­sen zum Beispiel:

  • die Bera­tung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Bera­tung zu Mitbestimmungsrechten
  • Vor­be­rei­tung und Ver­tre­tung von Man­dan­ten in Einigungsstellenverfahren
  • Bera­tung und Ver­tre­tung von Man­dan­ten in Restruk­tu­rie­rungs- und Sanierungsverfahren

Wenn Sie Fra­gen haben oder unse­re Hil­fe benö­ti­gen, zögern Sie bit­te nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Wir freu­en uns dar­auf, von Ihnen zu hören!

Schulung von Betriebsräten zum Bereich Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht & mehr

Ohne eine pro­fun­de Schu­lung der Mit­glie­der des Betriebs­rats zu betriebsverfassungs‑, tarif- und arbeits­recht­li­chen The­men bleibt der Betriebs­rat dem Arbeit­ge­ber weit unter­le­gen. Betriebs­rats­mit­glie­der haben gemäß § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG i.Vm. § 40 BetrVG auf Kos­ten des Arbeit­ge­bers ein Recht auf eine umfas­sen­de Schu­lung zu den o. g. Themen. 

Über unse­ren Koope­ra­ti­ons­part­ner ibp.Akademie füh­ren wir bun­des­weit Schu­lun­gen für Betriebs­rä­te durch, ent­we­der als offe­ne Schu­lung an ver­schie­de­nen Orten, bei Ihnen vor Ort als Inhouse-Schu­lung, in unse­ren Schu­lungs­zen­trum in Bochum oder als Out­house-Schu­lung wo auch immer sie wol­len, je nach Wunsch der Teilnehmer.