Arbeitsgerichte

Arbeits­ge­rich­te sind spe­zia­li­sier­te Gerich­te, die sich mit Strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern befas­sen. Sie ent­schei­den über arbeits­recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten wie Kün­di­gun­gen, Lohn­an­sprü­che, Arbeits­zei­ten und Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz. Die­se Gerich­te sor­gen für die Ein­hal­tung der arbeits­recht­li­chen Bestim­mun­gen und tra­gen zur gerech­ten Lösung von Kon­flik­ten in Arbeits­ver­hält­nis­sen bei. Die Ent­schei­dun­gen der Arbeits­ge­rich­te kön­nen sowohl für Arbeit­ge­ber als auch Arbeit­neh­mer weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen haben.