Rechtsprechung
Rechtsprechung bezeichnet die Tätigkeit der Gerichte, bei der sie rechtliche Streitfälle entscheiden und Urteile fällen. Dabei orientieren sie sich an den bestehenden Gesetzen und gesetzlichen Vorschriften. Die Rechtsprechung ist ein zentraler Bestandteil des Rechtssystems eines Landes und trägt zur Schaffung von Rechtssicherheit und Gerechtigkeit bei. Durch die Rechtsprechung werden Rechtsnormen ausgelegt, angewendet und weiterentwickelt.