Mitbestimmung

Mit­be­stim­mung bezeich­net das Recht von Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern, in Ent­schei­dungs­pro­zes­sen inner­halb eines Unter­neh­mens mit­zu­wir­ken. Dabei kön­nen sie bei­spiels­wei­se über Betriebs­rä­te oder Gewerk­schaf­ten ihre Inter­es­sen ver­tre­ten und Ein­fluss auf The­men wie Arbeits­be­din­gun­gen, Arbeits­zei­ten oder Per­so­nal­po­li­tik neh­men. Die Mit­be­stim­mung soll eine demo­kra­ti­sche Gestal­tung der Arbeits­welt ermög­li­chen und die Rech­te der Beschäf­tig­ten stärken.