Mitbestimmung

Mitbestimmung bezeichnet das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in Entscheidungsprozessen innerhalb eines Unternehmens mitzuwirken. Dabei können sie beispielsweise über Betriebsräte oder Gewerkschaften ihre Interessen vertreten und Einfluss auf Themen wie Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten oder Personalpolitik nehmen. Die Mitbestimmung soll eine demokratische Gestaltung der Arbeitswelt ermöglichen und die Rechte der Beschäftigten stärken.