Künstliche Intelligenz (KI)

Künst­li­che Intel­li­genz (KI) spielt im Arbeits­recht eine Rol­le in ver­schie­de­nen Berei­chen. Sie unter­stützt bei der Erstel­lung und Über­prü­fung von Arbeits­ver­trä­gen, erleich­tert die Über­wa­chung von Mit­ar­bei­ter­ak­ti­vi­tä­ten am Arbeits­platz, hilft bei der Erfas­sung von Arbeits­zei­ten und der Leis­tungs­mes­sung, und bie­tet recht­li­che Bera­tung und Ent­schei­dungs­un­ter­stüt­zung. Bei der Anwen­dung von KI im Arbeits­recht müs­sen jedoch recht­li­che und ethi­sche Aspek­te, wie der Daten­schutz und die Gewähr­leis­tung fai­rer Arbeits­be­din­gun­gen, sorg­fäl­tig berück­sich­tigt werden.