Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsnormen und Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Es legt unter anderem die Rechte und Pflichten beider Parteien fest, regelt den Arbeitsvertrag, den Kündigungsschutz und den Arbeitsschutz. Das Arbeitsrecht dient dazu, die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
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Ein Betriebsrat hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von LED-Bildschirmen, um damit die Belegschaft zu informieren. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber seinerseits LED-Bildschirme nutzt, um damit Mitarbeiter Informationen zur Verfügung zu stellen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 23 BV 671/15) jüngst entschieden. In dem Rechtstreit machte der Betriebsrat — der…