Arbeitsrecht

Das Arbeits­recht umfasst alle Rechts­nor­men und Rege­lun­gen, die das Ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer regeln. Es legt unter ande­rem die Rech­te und Pflich­ten bei­der Par­tei­en fest, regelt den Arbeits­ver­trag, den Kün­di­gungs­schutz und den Arbeits­schutz. Das Arbeits­recht dient dazu, die Inter­es­sen und Rech­te der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen zu gewährleisten.


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    ArbG Frankfurt: Kein Anspruch auf Bereitstellung von LED-Bildschirmen

    Ein Betriebs­rat hat kei­nen Anspruch auf die Bereit­stel­lung von LED-Bild­schir­men, um damit die Beleg­schaft zu infor­mie­ren. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeit­ge­ber sei­ner­seits LED-Bild­schir­me nutzt, um damit Mit­ar­bei­ter Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len. Das hat das Arbeits­ge­richt Frank­furt am Main (Az.: 23 BV 671/15) jüngst entschieden. In dem Recht­streit mach­te der Betriebs­rat — der…