Arbeitsrecht

Das Arbeits­recht umfasst alle Rechts­nor­men und Rege­lun­gen, die das Ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer regeln. Es legt unter ande­rem die Rech­te und Pflich­ten bei­der Par­tei­en fest, regelt den Arbeits­ver­trag, den Kün­di­gungs­schutz und den Arbeits­schutz. Das Arbeits­recht dient dazu, die Inter­es­sen und Rech­te der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen zu gewährleisten.