FAQ - Frequently Asked Questions

Was muss ich beachten, wenn ich einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag unterschreiben soll?

Arbeits­ver­trä­ge kön­nen auf ver­schie­de­ne Wei­se been­det wer­den, und zwei wich­ti­ge recht­li­che Instru­men­te dafür sind der Auf­he­bungs­ver­trag und der Abwick­lungs­ver­trag. Bei­de Ver­trä­ge haben unter­schied­li­che Funk­tio­nen und Anfor­de­run­gen, die es zu ver­ste­hen gilt, bevor eine Unter­schrift geleis­tet wird.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Auf­he­bungs­ver­trag ist eine ein­ver­nehm­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zur Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses. Er been­det das Arbeits­ver­hält­nis ohne Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Kün­di­gungs­fris­ten und kann zu jedem Zeit­punkt wäh­rend des Arbeits­ver­hält­nis­ses geschlos­sen wer­den. Häu­fig beinhal­tet er eine Abfin­dung oder ande­re finan­zi­el­le Kompensationen.

Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Ein Abwick­lungs­ver­trag wird dage­gen nach einer bereits aus­ge­spro­che­nen Kün­di­gung geschlos­sen. Er regelt die Moda­li­tä­ten der Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses, wie z.B. Abfin­dun­gen, Rest­ur­laubs­an­sprü­che und die Erstel­lung eines Arbeits­zeug­nis­ses. Der Abwick­lungs­ver­trag bestä­tigt in der Regel die Akzep­tanz der Kün­di­gung durch den Arbeit­neh­mer und legt die wei­te­ren Schrit­te zur Abwick­lung des Arbeits­ver­hält­nis­ses fest.

Unterschiede zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

  • Been­di­gungs­grund: Der Auf­he­bungs­ver­trag been­det das Arbeits­ver­hält­nis selbst, wäh­rend der Abwick­lungs­ver­trag die Ein­zel­hei­ten nach einer Kün­di­gung regelt.
  • Zeit­punkt der Ver­ein­ba­rung: Ein Auf­he­bungs­ver­trag kann jeder­zeit geschlos­sen wer­den, ein Abwick­lungs­ver­trag folgt auf eine Kündigung.
  • Recht­li­che Impli­ka­tio­nen: Auf­he­bungs­ver­trä­ge kön­nen zu einer Sperr­zeit beim Arbeits­lo­sen­geld füh­ren, Abwick­lungs­ver­trä­ge eher weni­ger, ins­be­son­de­re wenn sie nach einer betriebs­be­ding­ten Kün­di­gung geschlos­sen wurden.

Wichtige Aspekte vor der Unterschrift

Rechtliche Beratung

Es ist essen­ti­ell, vor der Unter­schrift eine recht­li­che Bera­tung in Anspruch zu neh­men. Ein Anwalt für Arbeits­recht kann hel­fen, die recht­li­chen Impli­ka­tio­nen zu ver­ste­hen und sicher­zu­stel­len, dass kei­ne Nach­tei­le wie z.B. eine Sperr­zeit beim Arbeits­lo­sen­geld entstehen.

Abfindung

Die Höhe und Berech­nung der Abfin­dung soll­ten sorg­fäl­tig geprüft wer­den. Die Abfin­dung kann steu­er­li­che Aus­wir­kun­gen haben und die Höhe des Arbeits­lo­sen­gel­des beein­flus­sen.

Arbeitszeugnis

Ach­ten Sie dar­auf, dass das Arbeits­zeug­nis kla­re und posi­ti­ve For­mu­lie­run­gen ent­hält. Ein wohl­wol­len­des Arbeits­zeug­nis ist ent­schei­dend für zukünf­ti­ge Bewerbungen.

Urlaubsansprüche

Stel­len Sie sicher, dass alle offe­nen Urlaubs­an­sprü­che und deren Abgel­tung gere­gelt sind. Dies soll­te im Ver­trag klar doku­men­tiert werden.

Freistellung

Der Ver­trag soll­te auch Rege­lun­gen zur Frei­stel­lung bis zum end­gül­ti­gen Aus­schei­den aus dem Unter­neh­men enthalten.

Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Beach­ten Sie die Aus­wir­kun­gen auf Ren­ten­ver­si­che­rung und Kran­ken­ver­si­che­rung. Eine lücken­lo­se Absi­che­rung ist essenziell.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Eine Sperr­zeit beim Arbeits­lo­sen­geld kann ein­tre­ten, wenn die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses frei­wil­lig ist. Es ist wich­tig, For­mu­lie­run­gen im Ver­trag zu prü­fen, die dies ver­hin­dern.

Vertragsinhalte und Klauseln

Beendigungszeitpunkt

Der genaue Zeit­punkt der Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses soll­te klar defi­niert sein.

Finanzielle Regelungen

Der Ver­trag soll­te detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu allen finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen und Abfin­dun­gen enthalten.

Vertraulichkeitsklausel

Vie­le Ver­trä­ge ent­hal­ten Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­run­gen, die sicher­stel­len, dass kei­ne sen­si­blen Infor­ma­tio­nen nach außen gelangen.

Rückgabe von Firmeneigentum

Rege­lun­gen zur Rück­ga­be von Fir­men­ge­gen­stän­den und ‑doku­men­ten soll­ten klar im Ver­trag doku­men­tiert sein.

Wettbewerbsverbot

Eini­ge Ver­trä­ge ent­hal­ten Wett­be­werbs­ver­bo­te, die eine zeit­li­che Beschrän­kung für die Auf­nah­me einer ähn­li­chen Tätig­keit vorsehen.

Zusammenfassung

Ein Auf­he­bungs­ver­trag been­det das Arbeits­ver­hält­nis im gegen­sei­ti­gen Ein­ver­neh­men ohne Ein­hal­tung gesetz­li­cher Kün­di­gungs­fris­ten und kann ver­schie­de­ne finan­zi­el­le und arbeits­recht­li­che Bedin­gun­gen ent­hal­ten. Ein Abwick­lungs­ver­trag folgt oft einer bereits aus­ge­spro­che­nen Kün­di­gung und regelt die Moda­li­tä­ten der Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses. Vor der Unter­schrift soll­te man sich recht­lich bera­ten las­sen, die Abfin­dung und ihre Aus­wir­kun­gen auf das Arbeits­lo­sen­geld prü­fen, offe­ne Urlaubs­an­sprü­che klä­ren und den gesam­ten Ver­trag auf wich­ti­ge Klau­seln wie Ver­trau­lich­keit und Wett­be­werbs­ver­bot überprüfen.

Quel­len­an­ga­ben

  1. Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Soziales
  2. Deut­sche Anwaltauskunft
  3. DGB Rechts­schutz GmbH
  4. Hau­fe Online Redaktion

Ein gut struk­tu­rier­ter und infor­mier­ter Ansatz bei der Been­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses kann hel­fen, uner­wünsch­te recht­li­che und finan­zi­el­le Kon­se­quen­zen zu vermeiden.