Arbeitnehmerrechte

Arbeit­neh­mer­rech­te bezie­hen sich auf die gesetz­li­chen und ver­trag­li­chen Ansprü­che, die Ange­stell­te gegen­über ihrem Arbeit­ge­ber haben. Dazu gehö­ren Aspek­te wie das Recht auf fai­re Bezah­lung, Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen, den Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung, sowie das Recht auf eine siche­re Arbeits­um­ge­bung. Die­se Rech­te sol­len sicher­stel­len, dass Arbeit­neh­mer in einem respekt­vol­len und geschütz­ten Arbeits­um­feld tätig sein kön­nen. In vie­len Län­dern sind die­se Rech­te durch Arbeits­ge­set­ze und Tarif­ver­trä­ge noch­mals gestärkt.