Kündigungsfristen während der Probezeit: Klarheit durch das BAG-Urteil vom 23. März 2017
Die Probezeit ist ein kritischer Zeitraum sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, da sie die Möglichkeit bietet, die Eignung für ein Arbeitsverhältnis zu testen. Während dieser Zeit gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Kündigungsfristen, die im Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. März 2017 (6 AZR 705/15) präzisiert wurden. Dieses Urteil hat bedeutende Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung und sorgt für mehr Rechtsklarheit.
Anforderungen an die Klarheit und Eindeutigkeit der Vertragsgestaltung
Das Kernstück des BAG-Urteils ist die Feststellung, dass eine abgekürzte Kündigungsfrist während der Probezeit nur dann wirksam ist, wenn sie im Arbeitsvertrag eindeutig und klar festgelegt ist. Begründet wurde dies damit, dass Arbeitsverträge oft von Arbeitgebern vorformuliert sind und daher potenziell missverständlich sein können. Die durchschnittlichen Verständnismöglichkeiten eines Arbeitnehmers müssen dabei berücksichtigt werden.
Rechtsfolge bei Unklarheit: Fehlt es an einer klaren Regelung, gelten automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen, wodurch Unklarheiten im Vertrag vermieden werden sollen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen nach § 622 BGB
Gemäß § 622 Abs. 3 BGB kann ein Arbeitsverhältnis während einer vereinbarten Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Diese gesetzliche Regelung bietet eine gewisse Flexibilität, die jedoch durch präzise vertragliche Vereinbarungen abgekürzt werden kann.
Vertragsfreiheit: Es besteht die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag abweichende, kürzere Fristen zu vereinbaren. Diese müssen jedoch unmissverständlich formuliert sein, um Gültigkeit zu erlangen.
Praktische Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber: Das Urteil betont die Wichtigkeit einer präzisen und klaren Formulierung im Arbeitsvertrag. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Kündigungsfristen während der Probezeit deutlich und verständlich festgelegt sind, um spätere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Für Arbeitnehmer: Das Urteil schützt Arbeitnehmer vor unklaren und potenziell benachteiligenden Vertragsklauseln. Es stellt sicher, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten während der Probezeit klar informiert sind.
Empfehlungen für die Vertragsgestaltung:
- Verwenden Sie klare und unmissverständliche Formulierungen, wie zum Beispiel: „Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.“
- Überprüfen Sie bestehende Verträge auf mögliche Unklarheiten und passen Sie diese gegebenenfalls an.
Fazit
Das BAG-Urteil vom 23. März 2017 (6 AZR 705/15) stärkt die Rechtsklarheit hinsichtlich der Kündigungsfristen in der Probezeit. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass abgekürzte Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag eindeutig und klar formuliert sein müssen. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie präzise Vertragsklauseln verwenden müssen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Arbeitnehmer profitieren von einer erhöhten Transparenz und Klarheit bezüglich ihrer Kündigungsfristen während der Probezeit.
Quellenangaben