Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Er ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, also durch Gründe im Verhalten, in der Person des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sein. Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern fallen nicht unter das KSchG.

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