Arbeitsvertrag

Ein Arbeits­ver­trag ist eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen einem Arbeit­ge­ber und einem Arbeit­neh­mer, in der die Rech­te und Pflich­ten bei­der Par­tei­en fest­ge­legt wer­den. In die­sem Doku­ment wer­den unter ande­rem Anga­ben zur Tätig­keit, Arbeits­zeit, Ver­gü­tung und Kün­di­gungs­fris­ten gemacht. Der Arbeits­ver­trag dient als recht­li­che Grund­la­ge für das Arbeits­ver­hält­nis und regelt die gegen­sei­ti­gen Verpflichtungen.