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Die 5 häufigsten Fehler bei Kündigungsschutzklagen und wie man sie vermeidet

Eine Kün­di­gung ist für Arbeit­neh­mer oft ein Schock. Doch es lohnt sich häu­fig, eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge ein­zu­rei­chen, um den Arbeits­platz zu erhal­ten oder eine ange­mes­se­ne Abfin­dung zu erzie­len. Aller­dings lau­ern dabei eini­ge Fall­stri­cke. In die­sem Arti­kel stel­len wir Ihnen die fünf häu­figs­ten Feh­ler bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen vor und geben Ihnen Tipps, wie Sie die­se ver­mei­den können.

1. Fris­ten nicht einhalten

Ein gro­ßer Feh­ler, der oft gemacht wird, ist das Ver­säu­men der gesetz­li­chen Fris­ten. Nach Erhalt der Kün­di­gung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge beim zustän­di­gen Arbeits­ge­richt ein­zu­rei­chen. Wenn Sie die­se Frist ver­pas­sen, wird die Kün­di­gung auto­ma­tisch wirk­sam, selbst wenn sie rechts­wid­rig war.

Tipp: Suchen Sie sofort nach Erhalt der Kün­di­gung einen spe­zia­li­sier­ten Anwalt für Arbeits­recht auf und las­sen Sie die Kün­di­gung prüfen.

2. Kei­ne genaue Prü­fung der Kündigung

Manch­mal sind Kün­di­gun­gen for­mell oder inhalt­lich feh­ler­haft, was sie unwirk­sam macht. Bevor Sie eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge ein­rei­chen, soll­ten Sie die Kün­di­gung genau prü­fen las­sen. Das gilt beson­ders für die Schrift­form, die Zustel­lung, die Unter­schrift des Arbeit­ge­bers und die Begrün­dung der Kündigung.

Tipp: Las­sen Sie die Kün­di­gung von einem erfah­re­nen Anwalt für Arbeits­recht prü­fen, um mög­li­che Feh­ler zu entdecken.

3. Feh­ler­haf­te Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Arbeitgeber

Ein wei­te­rer häu­fi­ger Feh­ler besteht dar­in, vor oder wäh­rend der Kün­di­gungs­schutz­kla­ge nicht ange­mes­sen mit dem Arbeit­ge­ber zu kom­mu­ni­zie­ren. Die rich­ti­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on kann ent­schei­dend sein, um eine güt­li­che Eini­gung zu erzie­len oder den Pro­zess zu beschleunigen.

Tipp: Blei­ben Sie immer höf­lich und sach­lich in der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Arbeit­ge­ber. Las­sen Sie sich von Ihrem Anwalt bera­ten, bevor Sie auf Schrei­ben des Arbeit­ge­bers reagieren.

4. Man­geln­de Vor­be­rei­tung auf den Gerichtstermin

Eine gute Vor­be­rei­tung auf den Gerichts­ter­min ist ent­schei­dend für den Erfolg Ihrer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge. Dazu gehört, dass Sie alle rele­van­ten Unter­la­gen und Bewei­se sam­meln und eine schlüs­si­ge Argu­men­ta­ti­on vorbereiten.

Tipp: Arbei­ten Sie eng mit Ihrem Anwalt zusam­men und neh­men Sie an mög­li­chen Vor­be­rei­tungs­ter­mi­nen teil, um best­mög­lich auf den Gerichts­ter­min vor­be­rei­tet zu sein.

5. Fal­sche Erwar­tun­gen an das Verfahren

Vie­le Klä­ger gehen mit fal­schen Erwar­tun­gen in das Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren und sind ent­täuscht, wenn sie kei­nen Arbeits­platz oder eine nied­ri­ge­re Abfin­dun­ger­hal­ten, als erhofft. Eine rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung der Erfolgs­aus­sich­ten und mög­li­chen Ergeb­nis­se ist ent­schei­dend, um Ent­täu­schun­gen zu vermeiden.

Tipp: Las­sen Sie sich von Ihrem Anwalt über die Erfolgs­aus­sich­ten und mög­li­chen Ergeb­nis­se des Ver­fah­rens auf­klä­ren. So kön­nen Sie rea­lis­ti­sche Erwar­tun­gen ent­wi­ckeln und sich bes­ser auf das Ver­fah­ren einstellen.

Fazit

Um die Erfolgs­chan­cen Ihrer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge zu erhö­hen, soll­ten Sie die­se häu­fi­gen Feh­ler ver­mei­den und die oben genann­ten Tipps beher­zi­gen. Eine kom­pe­ten­te anwalt­li­che Ver­tre­tung und enge Zusam­men­ar­beit mit einem spe­zia­li­sier­ten Anwalt für Arbeits­recht sind dabei uner­läss­lich. So kön­nen Sie Ihre Rech­te als Arbeit­neh­mer effek­tiv wah­ren und Ihre Chan­cen auf eine erfolg­rei­che Kün­di­gungs­schutz­kla­ge maximieren.

Zusam­men­fas­sung:

  • Fris­ten ein­hal­ten und sofort einen Anwalt aufsuchen
  • Die Kün­di­gung genau prü­fen lassen
  • Ange­mes­se­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Arbeitgeber
  • Gute Vor­be­rei­tung auf den Gerichtstermin
  • Rea­lis­ti­sche Erwar­tun­gen an das Ver­fah­ren haben