Kündigungsschutzklage

Eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge ist eine recht­li­che Maß­nah­me, die ein Arbeit­neh­mer ein­lei­ten kann, um sich gegen eine Kün­di­gung sei­nes Arbeits­ver­hält­nis­ses zu weh­ren. Dabei wird vor dem Arbeits­ge­richt geklagt, um die Wirk­sam­keit der Kün­di­gung über­prü­fen zu las­sen. Ziel ist es, den Arbeits­platz zu erhal­ten oder eine ange­mes­se­ne Abfin­dung zu erhal­ten, falls die Kün­di­gung als unwirk­sam erklärt wird.