Betriebsrat

Ein Betriebs­rat ist eine gewähl­te Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer in einem Unter­neh­men. Sei­ne Auf­ga­be besteht dar­in, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten und ihre Rech­te zu wah­ren. Der Betriebs­rat hat Mit­be­stim­mungs­rech­te bei Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten, Arbeits­be­din­gun­gen und sozia­len Belan­gen. Er arbei­tet eng mit der Geschäfts­füh­rung zusam­men, um eine gute Arbeits­at­mo­sphä­re und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen im Unter­neh­men zu gewährleisten.