Wahlrecht

Das Wahlrecht bezeichnet das Recht eines jeden Bürgers, an politischen Wahlen teilzunehmen und somit Einfluss auf die politische Entscheidungsfindung zu nehmen. Es ist ein grundlegendes demokratisches Prinzip, das die Gleichheit und Freiheit der Bürger in einer Gesellschaft gewährleistet. Das Wahlrecht kann je nach Land und politischem System unterschiedlich gestaltet sein, beispielsweise durch Altersbeschränkungen oder bestimmte Voraussetzungen wie Staatsbürgerschaft.