Wahlrecht

Das Wahl­recht bezeich­net das Recht eines jeden Bür­gers, an poli­ti­schen Wah­len teil­zu­neh­men und somit Ein­fluss auf die poli­ti­sche Ent­schei­dungs­fin­dung zu neh­men. Es ist ein grund­le­gen­des demo­kra­ti­sches Prin­zip, das die Gleich­heit und Frei­heit der Bür­ger in einer Gesell­schaft gewähr­leis­tet. Das Wahl­recht kann je nach Land und poli­ti­schem Sys­tem unter­schied­lich gestal­tet sein, bei­spiels­wei­se durch Alters­be­schrän­kun­gen oder bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen wie Staatsbürgerschaft.