Verhaltensbedingte Kündigung

Eine ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung ist eine Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses auf­grund des Fehl­ver­hal­tens eines Arbeit­neh­mers. Dabei muss das Fehl­ver­hal­ten so schwer­wie­gend sein, dass dem Arbeit­ge­ber eine Fort­set­zung des Arbeits­ver­hält­nis­ses nicht mehr zumut­bar ist. Vor einer ver­hal­tens­be­ding­ten Kün­di­gung müs­sen in der Regel Abmah­nun­gen aus­ge­spro­chen wer­den, um dem Arbeit­neh­mer die Mög­lich­keit zur Bes­se­rung zu geben.