rechtswidrige Datenverarbeitung

Der Begriff “rechts­wid­ri­ge Daten­ver­ar­bei­tung” bezieht sich auf die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die gegen gel­ten­de Daten­schutz­ge­set­ze und ‑vor­schrif­ten ver­stößt. Dabei kön­nen ver­schie­de­ne Hand­lun­gen als rechts­wid­ri­ge Daten­ver­ar­bei­tung ange­se­hen wer­den, wie bei­spiels­wei­se die unbe­fug­te Erhe­bung, Nut­zung oder Wei­ter­ga­be von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Rechts­wid­ri­ge Daten­ver­ar­bei­tung kann sowohl zivil­recht­li­che als auch straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen haben und stellt einen Ver­stoß gegen das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung dar. Um rechts­wid­ri­ge Daten­ver­ar­bei­tung zu ver­mei­den, müs­sen Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen die gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen ein­hal­ten und den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten gewährleisten.