Recht auf Auskunft

Das Recht auf Aus­kunft bezeich­net das Recht einer Per­son, Infor­ma­tio­nen über ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von einer Orga­ni­sa­ti­on oder einem Unter­neh­men zu erhal­ten. Die­ses Recht ermög­licht es einer Per­son, zu erfah­ren, wel­che Daten über sie gesam­melt, ver­ar­bei­tet und gespei­chert wer­den. Es dient der Trans­pa­renz und Kon­trol­le über die eige­nen Daten und ist ein wich­ti­ger Bestand­teil des Daten­schut­zes. Das Recht auf Aus­kunft ist in ver­schie­de­nen Daten­schutz­ge­set­zen ver­an­kert und kann von Ein­zel­per­so­nen gegen­über Unter­neh­men oder Behör­den gel­tend gemacht werden.