Kurzarbeitergeld

Kurz­ar­bei­ter­geld ist eine staat­li­che Leis­tung, die Arbeit­neh­mern in Zei­ten von vor­über­ge­hen­dem Arbeits­aus­fall auf­grund wirt­schaft­li­cher Grün­de gewährt wird. Es soll den Ein­kom­mens­ver­lust der betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer abfe­dern und gleich­zei­tig den Unter­neh­men ermög­li­chen, ihre Mit­ar­bei­ter zu hal­ten. Das Kurz­ar­bei­ter­geld wird von der Bun­des­agen­tur für Arbeit gezahlt und beträgt in der Regel 60 bis 67 Pro­zent des ent­gan­ge­nen Nettoeinkommens.