Kollektivarbeitsrecht

Kol­lek­tiv­ar­beits­recht bezieht sich auf die Regeln und Geset­ze, die die Arbeits­be­zie­hun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern in einer Grup­pe oder Orga­ni­sa­ti­on regeln. Es umfasst Ver­ein­ba­run­gen und Ver­hand­lun­gen zu The­men wie Arbeits­be­din­gun­gen, Löh­nen, Arbeits­zei­ten und Arbeit­neh­mer­rech­ten. Das Ziel des Kol­lek­tiv­ar­beits­rechts ist es, gerech­te Arbeits­be­din­gun­gen zu schaf­fen und die Inter­es­sen bei­der Par­tei­en zu berücksichtigen.