Kollektivarbeitsrecht

Kollektivarbeitsrecht bezieht sich auf die Regeln und Gesetze, die die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einer Gruppe oder Organisation regeln. Es umfasst Vereinbarungen und Verhandlungen zu Themen wie Arbeitsbedingungen, Löhnen, Arbeitszeiten und Arbeitnehmerrechten. Das Ziel des Kollektivarbeitsrechts ist es, gerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen.