Kammertermin

Ein Kam­mer­ter­min bezeich­net eine Sit­zung oder Ver­hand­lung vor einer Kam­mer, also einem Gre­mi­um oder einer Behör­de. Dabei wer­den bestimm­te Ange­le­gen­hei­ten oder Streit­fäl­le behan­delt und ent­schie­den. Kam­mer­ter­mi­ne fin­den bei­spiels­wei­se vor Gerich­ten, Schieds­ge­rich­ten oder auch in berufs­stän­di­schen Kam­mern statt.