Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf individueller Ebene. Es umfasst Regelungen zu Arbeitsverträgen, Arbeitszeit, Lohn und Kündigungsschutz. Das Individualarbeitsrecht dient dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien zu schützen und faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Es ist ein wichtiger Bereich des Arbeitsrechts, der die Grundlage für das Zusammenleben von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bildet.