Betriebliche Mitbestimmung
Betriebliche Mitbestimmung bezeichnet das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in bestimmten Angelegenheiten des Betriebs mitzubestimmen. Dieses Recht ist in Deutschland gesetzlich verankert und ermöglicht den Beschäftigten, ihre Interessen und Belange aktiv einzubringen. Die Mitbestimmung kann sich auf verschiedene Bereiche wie Arbeitszeitregelungen, Personalplanung oder betriebliche Investitionen erstrecken und erfolgt in der Regel durch gewählte Betriebsräte oder Arbeitnehmervertretungen. Durch die betriebliche Mitbestimmung soll eine demokratische Entscheidungsfindung und eine ausgewogene Interessenvertretung im Betrieb gewährleistet werden.