ArbG Augsburg

ArbG Augs­burg ist die Abkür­zung für das Arbeits­ge­richt Augs­burg. Es han­delt sich dabei um ein Gericht, das für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten zustän­dig ist. Das Arbeits­ge­richt Augs­burg ist Teil der deut­schen Arbeits­ge­richts­bar­keit und ent­schei­det über Kla­gen von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern in arbeits­recht­li­chen Angelegenheiten.