Das Arbeitsgericht Berlin ist eine staatliche Institution, die für die Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist. Es handelt sich um ein Gericht erster Instanz, das über Klagen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entscheidet. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Aufgabe, faire und gerechte Urteile zu fällen und somit zur Wahrung der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beizutragen.
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Für die Gründung eines Betriebsrates gibt es in Deutschland keine großen Hürden. Laut Betriebsverfassungsrecht hat jede Belegschaft mit über fünf Wahlberechtigten das Recht, zu einer Versammlung einzuladen, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird, der dann die Betriebsratswahl organisiert. Nötig sind dafür nur mindestens drei Initiatoren, die den Termin für diese Veranstaltung rechtzeitig allen Mitarbeitern bekanntgeben.…
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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.11.2017 — 24 Ca 4261/17 — Das ArbG Berlin hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Trainers für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin der mit versteckter Kamera in der Umkleidekabine Sportlerinnen gefilmt hat, wirksam ist. Der Trainer für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin hatte sich gegen seine fristlose Kündigung gewehrt. Er hatte in der…