Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeits­ge­richt Ber­lin ist eine staat­li­che Insti­tu­ti­on, die für die Bei­le­gung von arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten zustän­dig ist. Es han­delt sich um ein Gericht ers­ter Instanz, das über Kla­gen von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern ent­schei­det. Das Arbeits­ge­richt Ber­lin hat die Auf­ga­be, fai­re und gerech­te Urtei­le zu fäl­len und somit zur Wah­rung der Rech­te von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern beizutragen.