Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeits­ge­richt Ber­lin ist eine staat­li­che Insti­tu­ti­on, die für die Bei­le­gung von arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten zustän­dig ist. Es han­delt sich um ein Gericht ers­ter Instanz, das über Kla­gen von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern ent­schei­det. Das Arbeits­ge­richt Ber­lin hat die Auf­ga­be, fai­re und gerech­te Urtei­le zu fäl­len und somit zur Wah­rung der Rech­te von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern beizutragen.


  • Streit um Betriebsratswahl: Teilerfolg für Start-Up Flink

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    Streit um Betriebsratswahl: Teilerfolg für Start-Up Flink

    Für die Grün­dung eines Betriebs­ra­tes gibt es in Deutsch­land kei­ne gro­ßen Hür­den. Laut Betriebs­ver­fas­sungs­recht hat jede Beleg­schaft mit über fünf Wahl­be­rech­tig­ten das Recht, zu einer Ver­samm­lung ein­zu­la­den, auf der ein Wahl­vor­stand gewählt wird, der dann die Betriebs­rats­wahl orga­ni­siert. Nötig sind dafür nur min­des­tens drei Initia­to­ren, die den Ter­min für die­se Ver­an­stal­tung recht­zei­tig allen Mit­ar­bei­tern bekanntgeben.…

  • Fristlose Kündigung eines Trainers wegen versteckter Kamera in Umkleidekabine durch Arbeitsgericht Berlin bestätigt

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    Fristlose Kündigung eines Trainers wegen versteckter Kamera in Umkleidekabine durch Arbeitsgericht Berlin bestätigt

    Arbeits­ge­richt Ber­lin, Urteil vom 01.11.2017 — 24 Ca 4261/17 —  Das ArbG Ber­lin hat ent­schie­den, dass die frist­lo­se Kün­di­gung eines Trai­ners für Rad­sport am Olym­pia­stütz­punkt Ber­lin der mit ver­steck­ter Kame­ra in der Umklei­de­ka­bi­ne Sport­le­rin­nen gefilmt hat, wirk­sam ist. Der Trai­ner für Rad­sport am Olym­pia­stütz­punkt Ber­lin hat­te sich gegen sei­ne frist­lo­se Kün­di­gung gewehrt. Er hat­te in der…