Abmahnungen

Abmah­nun­gen sind schrift­li­che Auf­for­de­run­gen an eine Per­son oder eine Orga­ni­sa­ti­on, bestimm­te Ver­hal­tens­wei­sen zu unter­las­sen oder bestimm­te Hand­lun­gen zu unter­neh­men. Sie wer­den häu­fig im Arbeits­recht oder im Urhe­ber­recht ein­ge­setzt, um Ver­stö­ße gegen gel­ten­de Regeln oder Rech­te zu ahn­den. Abmah­nun­gen die­nen in ers­ter Linie dazu, den Ver­sto­ßen­den auf sein Fehl­ver­hal­ten auf­merk­sam zu machen und eine Wie­der­ho­lung zu ver­hin­dern. Sie kön­nen jedoch auch als Vor­stu­fe zu recht­li­chen Schrit­ten wie einer Kün­di­gung oder einer Kla­ge dienen.