5 TaBV 12/21

Der Begriff „5 TaBV 12/21“ bezieht sich auf eine bestimmte Tarifvertragsbestimmung. Es handelt sich um den fünften Tarifvertrag für Betriebsvereinbarungen, der im Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Diese Bestimmung regelt vermutlich spezifische Arbeitsbedingungen oder Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in einem bestimmten Bereich oder Unternehmen.