Die Digitalisierung prägt die moderne Arbeitswelt grundlegend und fordert auch Betriebsräte heraus, ihre Rolle neu zu definieren und aktiv zu gestalten. Sie bietet erhebliche Chancen für Effizienzsteigerung und verbesserte Kommunikation, birgt aber auch Risiken hinsichtlich Datenschutz, Überwachung und Jobwandel. Betriebsräte sind gefordert, diese Transformation im Sinne der Belegschaft mitzugestalten und dabei rechtliche Rahmenbedingungen sowie technologische Entwicklungen genau im Blick zu behalten.
Die digitale Betriebsratsarbeit: Virtuelle Gremien und papierlose Büros
Die Pandemie hat die virtuelle Betriebsratsarbeit stark beschleunigt. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde die Möglichkeit virtueller Betriebsratssitzungen dauerhaft in § 30 Abs. 2 BetrVG verankert. Dies ermöglicht die Teilnahme an Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz, allerdings unter strengen Voraussetzungen: Eine Regelung in der Geschäftsordnung, kein Widerspruch von mindestens einem Viertel der Mitglieder und die Sicherstellung, dass Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Sitzung nehmen können. Eine Aufzeichnung der Sitzungen ist unzulässig, und Präsenzsitzungen bleiben der Regelfall.
Ein papierloses BR-Büro und der Einsatz digitaler Tools können die Effizienz der Betriebsratsarbeit erheblich steigern. Tools wie BRdigital, Microsoft Teams oder WhatsApp ermöglichen transparente Informationsverteilung und erleichtern die Interaktion mit den Mitarbeitern, beispielsweise durch Online-Umfragen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind jedoch eine passende IT-Infrastruktur, notwendige Hardware und klare Prozesse für die digitale Archivierung von Protokollen und Akten entscheidend.
Künstliche Intelligenz (KI) und Mitbestimmung: Neue Herausforderungen
Der Einzug von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen bringt weitreichende Veränderungen und damit auch neue Mitbestimmungsrechte für den Betriebsrat mit sich. Besonders relevant ist das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, das die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen betrifft, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer bestimmt sind. Viele software- oder webbasierte KI-Anwendungen fallen unter diesen Begriff.
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat die Rechte des Betriebsrats in Bezug auf KI gestärkt. Explizit wird KI in § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erwähnt, der den Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat bei Planungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, einschließlich des Einsatzes von KI, rechtzeitig zu unterrichten und zu beraten. Weiterhin besteht ein Mitbestimmungsrecht nach § 95 Abs. 2a BetrVG, wenn KI in Richtlinien zur personellen Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen zum Einsatz kommt. Auch bei der Berufsbildung und Qualifizierung der Arbeitnehmer im Umgang mit KI nach §§ 96 ff. BetrVG hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte.
Eine besondere Stärkung erfahren Betriebsräte durch § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, der festlegt, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich gilt, sobald der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen muss. Dies ist entscheidend, um komplexe informationstechnische Zusammenhänge zu verstehen und mitzugestalten.
Der EU AI Act wird auf europäischer Ebene die Risikobewertung und Klassifizierung von KI-Systemen regeln und damit auch die betrieblichen Mitbestimmungsrechte beeinflussen.
Datenschutz und Cybersicherheit in der BR-Arbeit
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentrales Anliegen in der digitalen Betriebsratsarbeit. Nach § 79a BetrVG ist der Betriebsrat ausdrücklich zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO, verpflichtet. Dies betrifft den gesamten Umgang mit Daten im BR-Büro, von der Verarbeitung bis zur Speicherung und Löschung.
Der Betriebsrat agiert dabei als eigenständiger „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO, da er über Mittel und Zwecke der Datenverarbeitung zur Erfüllung seiner Aufgaben selbst bestimmt. Dies bedeutet, dass er die Grundsätze der Datensparsamkeit und Zweckbindung beachten, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung haben und Löschkonzepte umsetzen muss. Betriebsvereinbarungen können hier eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten bilden.
Cybersicherheit ist im Kontext der Digitalisierung von immenser Bedeutung. Betriebsräte müssen sicherstellen, dass alle genutzten digitalen Plattformen und Kommunikationsmittel höchsten Sicherheitsstandards entsprechen, um Datenlecks und Cyberangriffe zu verhindern. Bei der Einführung von IT-Systemen und Sicherheitsmaßnahmen haben Betriebsräte über IT-Betriebsvereinbarungen maßgebliche Mitbestimmungsrechte.
IT-Betriebsvereinbarungen: Gestaltungsrahmen für die digitale Welt
IT-Betriebsvereinbarungen sind unerlässlich, um die Einführung und Nutzung digitaler Systeme im Unternehmen zu regeln und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Sie dienen dazu, die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter zu wahren und eine soziale Kommunikation bei technischer Unterstützung sicherzustellen. Beispiele für Regelungsbereiche sind die Nutzung von Internet und E-Mail, mobiles Arbeiten, der Einsatz von Microsoft 365 und Videokonferenzlösungen sowie Zutritts- und Zeiterfassungssysteme.
Besonders bei Softwarepaketen wie Microsoft 365 ist die Einführung mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, da diese die Möglichkeit zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der Arbeitnehmer bieten. Betriebsräte sollten hier Rahmenbetriebsvereinbarungen aushandeln, die datenschutzrechtliche Aspekte adressieren und die technischen Möglichkeiten der Überwachung einschränken. Auch die Regelung des Umgangs mit Updates und neuen Funktionen ist wichtig, um einem Gefühl des Kontrollverlusts vorzubeugen. Bei unternehmenseinheitlicher Nutzung kann der Gesamtbetriebsrat zuständig sein.
Betriebsvereinbarungen sollten zudem Vorgaben zur Datensicherheit, zur Trennung von privaten und dienstlichen Daten sowie zu Lösch- und Aufbewahrungsfristen enthalten. Sie können auch Regelungen zur Qualifizierung der Beschäftigten im Umgang mit neuen Technologien vorsehen.
Weiterbildung und Unterstützung
Um den komplexen Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden, ist kontinuierliche Weiterbildung für Betriebsräte essenziell. Online-Seminare zur Digitalisierung bieten praxisnahe Unterstützung bei Themen wie rechtlichen Vorgaben für digitale Sitzungen, Datenschutz bei digitalen Tools, effizienter Dokumentenverwaltung und dem Einsatz von KI in der BR-Arbeit. Solche Schulungen vermitteln das notwendige Know-how, um die digitale Transformation aktiv und rechtssicher zu begleiten.
Fazit
Die digitale Transformation stellt für Betriebsräte sowohl eine Herausforderung als auch eine immense Chance dar. Durch die aktive Gestaltung von Digitalisierungsprozessen, die souveräne Anwendung der Mitbestimmungsrechte bei KI-Einsatz und die strikte Einhaltung des Datenschutzes können Betriebsräte die Arbeitswelt der Zukunft maßgeblich im Sinne der Beschäftigten formen. Eine fundierte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, der proaktive Einsatz digitaler Tools und eine kontinuierliche Weiterbildung sind dabei die Grundpfeiler für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Betriebsratsarbeit. Es gilt, Transparenz und Vertrauen zu schaffen, um die Chancen der Digitalisierung für alle Beteiligten nutzbar zu machen.
Weiterführende Quellen
https://wien.arbeiterkammer.at/service/studien/Frauen/AK_DigitaliSIErung.pdf
https://efarbeitsrecht.net/digitale-betriebsverfassung-status-quo-und-ausblick/

