Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist ein deutsches Gesetz, das die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben regelt. Es legt die Rechte und Pflichten der Betriebsräte fest und regelt deren Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Das BetrVG dient der Sicherung und Förderung der Interessen der Arbeitnehmer und trägt zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilität in den Betrieben bei.
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1. Hintergrund der Novelle Ein Urteil des BGH vom Januar 2023 hatte erhebliche Unsicherheiten in der Praxis zur Folge. Es ging um die Frage der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot. Der BGH hob den Freispruch zweier VW-Vorstände auf, die wegen überhöhter Zahlungen an freigestellte Betriebsräte angeklagt waren. Dieses Urteil führte dazu, dass viele…
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Bei betrieblichen Umstrukturierungen sind die §§ 21a, 21b und 22 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) fundamentale Säulen, die den Betriebsräten eine kontinuierliche und effektive Vertretung der Arbeitnehmerinteressen ermöglichen. Diese Paragraphen stellen sicher, dass Betriebsräte ihre repräsentativen Funktionen während und nach tiefgreifenden Veränderungen wie Betriebsübergängen oder -änderungen ohne Unterbrechung ausüben können. Sie gewährleisten eine lückenlose Betriebsratsarbeit, die besonders…
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Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist ein zentrales Regelwerk für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Deutschland. Es legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und sorgt für eine geordnete und gerechte Betriebsführung. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist der § 29 BetrVG, der sich speziell mit der Einberufung von Betriebsratssitzungen befasst. Die ordnungsgemäße Einberufung…
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Ein Betriebsrat ist eine Vertretung der Mitarbeiter in einem Unternehmen. Er hat das Recht, in bestimmten Angelegenheiten mitzubestimmen und die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Ob ein Betriebsrat eingerichtet werden muss, hängt von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen ab. In Unternehmen mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von…