ESG-Strategie

ESG-Strategie und betriebliche Mitbestimmung: Wie der Betriebsrat den Wandel mitgestalten kann

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Nachhaltigkeit ist ein immer wichtiger werdendes Thema für Unternehmen, die sich den Herausforderungen und Chancen einer sich wandelnden Welt stellen müssen. Um nachhaltig zu wirtschaften, müssen Unternehmen eine ESG-Strategie entwickeln und umsetzen, die die Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in ihre Unternehmensführung integriert. Eine ESG-Strategie hilft Unternehmen nicht nur, ihre gesellschaftliche Verantwortung zu erfüllen, sondern auch ihre Leistung und ihren Wert zu steigern.

Doch wie kann eine ESG-Strategie erfolgreich umgesetzt werden? Welche Rolle spielt dabei die betriebliche Mitbestimmung? Und wie kann der Betriebsrat, der die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, den Wandel mitgestalten? Das sind die Fragen, die wir in diesem Artikel beantworten wollen. Wir werden erklären, was ESG-Strategie und betriebliche Mitbestimmung bedeuten, wie sie zusammenhängen und welche Handlungsmöglichkeiten der Betriebsrat hat. Wir werden auch einige Voraussetzungen, Herausforderungen und Tipps für eine erfolgreiche Mitgestaltung des Betriebsrates vorstellen.

ESG-Strategie: Was ist das und warum ist es wichtig?

ESG-Strategie ist ein Ansatz, der die Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in die Unternehmensführung integriert. ESG steht für Environment, Social and Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese drei Faktoren messen die Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens.

  • Die Umweltfaktoren beziehen sich auf die Auswirkungen eines Unternehmens auf die natürlichen Ressourcen und das Klima. Dazu gehören z.B. der Energieverbrauch, der CO2-Ausstoß, der Wasserverbrauch oder die Abfallentsorgung.
  • Die Sozialfaktoren beziehen sich auf die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Menschen und die Gesellschaft. Dazu gehören z.B. die Menschenrechte, die Arbeitsbedingungen, die Diversität oder die Gesundheit und Sicherheit.
  • Die Governance-Faktoren beziehen sich auf die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Rechtsstaatlichkeit und die Ethik. Dazu gehören z.B. die Korruptionsbekämpfung, die Steuerehrlichkeit, die Transparenz oder die Rechenschaftspflicht.

Eine ESG-Strategie hilft Unternehmen nicht nur, ihre gesellschaftliche Verantwortung zu erfüllen, sondern auch ihre Leistung und ihren Wert zu steigern.

Eine ESG-Strategie kann z.B. zu einer besseren Risikomanagement, einer höheren Innovationskraft, einer stärkeren Kundenbindung oder einer verbesserten Reputation führen. Eine ESG-Strategie kann auch dazu beitragen, die Erwartungen und Anforderungen der Stakeholder zu erfüllen oder zu übertreffen. Stakeholder sind alle Personen oder Gruppen, die von den Aktivitäten eines Unternehmens betroffen sind oder diese beeinflussen können. Dazu gehören z.B. die Aktionäre, die Kunden, die Mitarbeiter, die Lieferanten oder die Regulierungsbehörden.

Betriebliche Mitbestimmung: Was ist das und welche Rechte hat der Betriebsrat?

Betriebliche Mitbestimmung ist ein System der Beteiligung der Arbeitnehmer an den Entscheidungen des Arbeitgebers. Betriebliche Mitbestimmung soll die Interessen der Arbeitnehmer wahren, die Demokratie im Betrieb fördern und die Produktivität und Qualität der Arbeit verbessern. Betriebliche Mitbestimmung basiert auf dem Prinzip der Sozialpartnerschaft, das heißt, dass die Betriebsparteien, also der Arbeitgeber und der Betriebsrat, auf Augenhöhe zusammenarbeiten und gemeinsam Lösungen finden.

Der Betriebsrat ist ein Organ der betrieblichen Mitbestimmung, das die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmern in geheimer Wahl gewählt und besteht aus einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern, je nach Größe des Betriebs. Der Betriebsrat hat verschiedene Aufgaben, wie z.B. die Beratung, Überwachung oder Kontrolle des Arbeitgebers in verschiedenen Angelegenheiten, die Information oder Anhörung der Belegschaft über wichtige Themen oder die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Arbeitnehmern oder zwischen den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber.

Der Betriebsrat hat auch verschiedene Mitbestimmungsrechte, die ihm vom Gesetzgeber zugesprochen werden. Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das 1952 erlassen wurde und mehrmals novelliert wurde. Das BetrVG unterscheidet zwischen drei Arten von Mitbestimmungsrechten: dem zwingenden Mitbestimmungsrecht, dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht und dem freiwilligen Mitbestimmungsrecht.

Das zwingende Mitbestimmungsrecht bedeutet, dass der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchführen darf. Wenn der Betriebsrat nicht zustimmt, kann der Arbeitgeber die Maßnahme nicht umsetzen. Das zwingende Mitbestimmungsrecht gilt z.B. bei personellen Angelegenheiten wie Einstellung, Versetzung oder Kündigung von Arbeitnehmern.

Das erzwingbare Mitbestimmungsrecht bedeutet, dass der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen nur nach Anhörung des Betriebsrates durchführen darf. Wenn der Betriebsrat nicht zustimmt, kann er die Maßnahme beim Arbeitsgericht anfechten. Das erzwingbare Mitbestimmungsrecht gilt z.B. bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeit, Urlaub oder Lohn.

Das freiwillige Mitbestimmungsrecht bedeutet, dass der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen mit dem Betriebsrat verhandeln kann, aber nicht muss. Wenn der Betriebsrat nicht zustimmt, kann er die Maßnahme nicht verhindern. Das freiwillige Mitbestimmungsrecht gilt z.B. bei wirtschaftlichen Angelegenheiten wie Investitionen, Rationalisierung oder Umstrukturierung.

ESG-Strategie und betriebliche Mitbestimmung: Wie hängen sie zusammen?

Um nachhaltig zu wirtschaften, müssen Unternehmen nicht nur eine ESG-Strategie entwickeln und umsetzen, sondern auch die betriebliche Mitbestimmung berücksichtigen. ESG steht für Environment, Social and Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese drei Faktoren messen die Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens. Die betriebliche Mitbestimmung ist ein System der Beteiligung der Arbeitnehmer an den Entscheidungen des Arbeitgebers. Das wichtigste Organ der betrieblichen Mitbestimmung ist der Betriebsrat, der die Interessen der Arbeitnehmer vertritt.

Diese beiden Konzepte sind eng miteinander verbunden und können sich gegenseitig beeinflussen und unterstützen. Zum einen verfolgen sie gemeinsame Ziele, wie z.B. die Schaffung einer nachhaltigen Unternehmenskultur, die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit oder die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Zum anderen erfordern sie eine enge Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien, also dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat.

Die Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien kann zu einer besseren Kommunikation, Transparenz und Vertrauen führen. Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat über seine Ziele und Maßnahmen im Bereich ESG informieren und anhören. Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber über seine Meinungen und Bedenken im Bereich ESG informieren und beraten. So können sie das Verständnis und die Akzeptanz füreinander erhöhen.

Die Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien kann aber auch zu Konflikten oder Spannungen führen, wenn ihre Interessen oder Ansichten divergieren, die Ressourcen knapp sind oder die Umsetzung schwierig ist. Der Arbeitgeber kann z.B. bestimmte Maßnahmen ergreifen wollen, die sich negativ auf die Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigungssicherheit der Mitarbeiter auswirken können. Der Betriebsrat kann z.B. bestimmte Maßnahmen fordern, die sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit oder die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auswirken können.

Die Betriebsparteien müssen daher einen konstruktiven Umgang mit Konflikten oder Spannungen finden. Das bedeutet, dass sie versuchen sollten, ihre unterschiedlichen Interessen oder Ansichten auszugleichen und gemeinsame Lösungen zu finden. Dazu können sie verschiedene Methoden nutzen, wie z.B. Verhandlung, Kompromiss oder Mediation.

ESG-Strategie und betriebliche Mitbestimmung: Wie kann der Betriebsrat den Wandel mitgestalten?

Der Betriebsrat ist nicht nur ein passiver Zuschauer, sondern auch ein aktiver Gestalter des Wandels im Unternehmen. Er kann seine Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte nutzen, um sich an der Entwicklung und Umsetzung einer ESG-Strategie zu beteiligen. ESG steht für Environment, Social and Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese drei Faktoren messen die Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens.

Um eine ESG-Strategie im Unternehmen mitzugestalten, hat der Betriebsrat verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Er kann z.B.:

  • Den Arbeitgeber dazu auffordern, eine ESG-Strategie zu entwickeln und umzusetzen. Er kann dabei seine eigenen Vorschläge oder Anregungen einbringen und auf die Vorteile einer ESG-Strategie hinweisen. Damit kann er eine ESG-Strategie initiieren.
  • Den Arbeitgeber bei der Erstellung oder Überarbeitung einer ESG-Strategie beraten. Er kann dabei seine Expertise oder Erfahrung einbringen und auf die Bedürfnisse oder Erwartungen der Belegschaft hinweisen. Damit kann er eine ESG-Strategie beraten.
  • Dem Arbeitgeber seine Zustimmung zu einer ESG-Strategie geben oder verweigern. Er kann dabei seine Bedingungen oder Forderungen stellen und auf die Rechte oder Pflichten der Belegschaft hinweisen. Damit kann er eine ESG-Strategie zustimmen.
  • Den Arbeitgeber bei der Umsetzung oder Überprüfung einer ESG-Strategie überwachen. Er kann dabei seine Kontroll- oder Prüfrechte ausüben und auf die Einhaltung oder Verbesserung der ESG-Ziele oder -Maßnahmen hinweisen. Damit kann er eine ESG-Strategie überwachen.
  • Die Belegschaft über eine ESG-Strategie informieren oder schulen. Er kann dabei seine Informations- oder Bildungsrechte ausüben und auf die Bedeutung oder Vorteile einer ESG-Strategie hinweisen. Damit kann er eine ESG-Strategie kommunizieren.
  • Sich mit anderen Stakeholdern über eine ESG-Strategie austauschen oder kooperieren. Er kann dabei seine Vernetzungs- oder Kooperationsrechte ausüben und auf die Synergien oder Chancen einer ESG-Strategie hinweisen. Damit kann er eine ESG-Strategie vernetzen.

Um diese Handlungsmöglichkeiten erfolgreich zu nutzen, muss der Betriebsrat einige Voraussetzungen erfüllen. Er muss z.B.:

  • Sich über die ESG-Themen informieren und weiterbilden, um kompetent und glaubwürdig zu sein. Damit ist er qualifiziert.
  • Mit dem Arbeitgeber kommunizieren und verhandeln, um konstruktiv und lösungsorientiert zu sein. Damit ist er kooperativ.
  • Die Belegschaft einbeziehen und motivieren, um repräsentativ und partizipativ zu sein. Damit ist er beteiligt.

Der Betriebsrat muss aber auch einige Herausforderungen oder Hindernisse überwinden. Er muss z.B.:

  • Sich mit den vielfältigen und dynamischen ESG-Themen auseinandersetzen, um flexibel und innovativ zu sein. Damit bewältigt er die Komplexität.
  • Sich mit dem Widerstand oder der Skepsis des Arbeitgebers oder der Belegschaft konfrontieren, um verständnisvoll und überzeugend zu sein. Damit überwindet er den Widerstand.
  • Sich mit den begrenzten Ressourcen oder Kapazitäten arrangieren, um effizient und effektiv zu sein. Damit sichert er die Ressourcen.

Schlussfolgerung

In diesem Artikel haben wir uns mit dem Thema ESG-Strategie und betriebliche Mitbestimmung beschäftigt. Wir haben erklärt, was diese beiden Konzepte bedeuten, wie sie zusammenhängen und welche Rolle der Betriebsrat bei der nachhaltigen Gestaltung der Unternehmenskultur spielen kann. Wir haben auch einige Handlungsmöglichkeiten, Voraussetzungen, Herausforderungen und Tipps für eine erfolgreiche Mitgestaltung des Betriebsrates vorgestellt.

Die zentrale Fragestellung, die wir beantworten wollten, war: Wie kann der Betriebsrat den Wandel mitgestalten? Die Antwort ist: Der Betriebsrat kann den Wandel mitgestalten, indem er seine Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte nutzt, um sich an der Entwicklung und Umsetzung einer ESG-Strategie im Unternehmen zu beteiligen. Der Betriebsrat kann dabei eine aktive Rolle spielen und die Interessen der Arbeitnehmer wahren, aber auch die Ziele des Arbeitgebers unterstützen.

Die Schlussbotschaft, die wir dem Leser geben wollen, ist: ESG-Strategie und betriebliche Mitbestimmung sind zwei Konzepte, die sich gegenseitig beeinflussen und unterstützen können. Sie bieten sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die Betriebsparteien. Der Betriebsrat kann diese Chancen nutzen und diese Herausforderungen bewältigen, indem er den Wandel mitgestaltet.

Quellen


Nachhaltigkeit und Mitbestimmung: Wie Betriebsräte die Transformation gestalten können – Hans-Böckler-Stiftung
: Diese Studie untersucht, wie Betriebsräte in verschiedenen Branchen und Unternehmen die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitgestalten können. Sie zeigt, welche Handlungsfelder, Herausforderungen und Erfolgsfaktoren es gibt und gibt Empfehlungen für eine bessere Unterstützung der Betriebsräte.

ESG: Was bedeutet das für Unternehmen? – PwC: Dieser Artikel erklärt, was ESG für Unternehmen bedeutet und warum es wichtig ist. Er zeigt, wie Unternehmen eine ESG-Strategie entwickeln und umsetzen können, die ihre Wachstumschancen erhöht, ihre Risiken reduziert und ihre Stakeholder zufriedenstellt.

ESG im Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber wissen müssen – CMS: Dieser Artikel beschreibt, welche arbeitsrechtlichen Aspekte bei der Umsetzung einer ESG-Strategie zu beachten sind. Er erklärt, welche Pflichten Arbeitgeber haben, wie sie mitbestimmungsrechtliche Fragen klären können und welche Vorteile eine nachhaltige Personalpolitik hat.

ESG-Strategie: So transformieren Sie Ihr Unternehmen – Deloitte: Dieser Artikel zeigt, wie Sie eine ESG-Strategie entwickeln und umsetzen können, die Ihre Wachstumsziele unterstützt und gleichzeitig die Bedürfnisse Ihres Unternehmens mit denen der Umwelt, der externen Stakeholder:innen und der Gesellschaft verbindet. Er bietet Ihnen praktische Tipps und Tools, um die ESG-Landschaft zu verstehen, Ihren Fortschritt und Ihre Ziele im Bereich ESG zu bewerten, eine Wesentlichkeitsprüfung durchzuführen und eine ESG-Strategie sowie strategische Optionen zu entwickeln.

ESG-Reporting nach CSRD: Das ist zu tun – KPMG: Dieser Artikel erläutert, welche Anforderungen an das ESG-Reporting nach der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU gestellt werden. Er zeigt Ihnen, wie Sie Ihre ESG-Ziele und -Maßnahmen sichtbar machen, Ihre Stakeholder:innen einbinden, Ihre Prozesse optimieren und Ihre Leistung messen können.