Betriebliche Mitbestimmung

Betrieb­li­che Mit­be­stim­mung bezeich­net das Recht der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, in bestimm­ten Ange­le­gen­hei­ten des Betriebs mit­zu­be­stim­men. Die­ses Recht ist in Deutsch­land gesetz­lich ver­an­kert und ermög­licht den Beschäf­tig­ten, ihre Inter­es­sen und Belan­ge aktiv ein­zu­brin­gen. Die Mit­be­stim­mung kann sich auf ver­schie­de­ne Berei­che wie Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen, Per­so­nal­pla­nung oder betrieb­li­che Inves­ti­tio­nen erstre­cken und erfolgt in der Regel durch gewähl­te Betriebs­rä­te oder Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen. Durch die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung soll eine demo­kra­ti­sche Ent­schei­dungs­fin­dung und eine aus­ge­wo­ge­ne Inter­es­sen­ver­tre­tung im Betrieb gewähr­leis­tet werden.