Mitbestimmungsrechte

Mit­be­stim­mungs­rech­te bezeich­nen die Mög­lich­keit, in Ent­schei­dun­gen und Pro­zes­sen mit­zu­wir­ken und Ein­fluss zu neh­men. Es han­delt sich dabei um Rech­te, die Arbeit­neh­mern und Arbeit­neh­me­rin­nen dazu die­nen, ihre Inter­es­sen zu ver­tre­ten und ihre Arbeits­be­din­gun­gen mit­zu­ge­stal­ten. Mit­be­stim­mungs­rech­te kön­nen etwa betrieb­li­cher Natur sein, wie das Recht auf Mit­be­stim­mung im Betriebs­rat, oder auf gesetz­li­cher Ebe­ne gere­gelt sein, wie das Recht auf Mit­be­stim­mung im Aufsichtsrat.