FAQ - Frequently Asked Questions

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei Kündigungen?

Gemäß § 102 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) ist der Betriebs­rat vor jeder Kün­di­gung anzu­hö­ren. Eine Kün­di­gung, die ohne Anhö­rung des Betriebs­rats aus­ge­spro­chen wird, ist unwirk­sam. Der Betriebs­rat hat das Recht, die Grün­de für die Kün­di­gung zu erfah­ren und inner­halb einer bestimm­ten Frist Beden­ken oder Ein­wän­de zu äußern. In eini­gen Fäl­len kann der Betriebs­rat auch gegen die Kün­di­gung Wider­spruch ein­le­gen, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Dar­über hin­aus besteht die Mög­lich­keit, dass Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat eine Ver­ein­ba­rung tref­fen, dass Kün­di­gun­gen der Zustim­mung des Betriebs­rats bedür­fen oder dass bei Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten die Eini­gungs­stel­le ent­schei­det. Der Betriebs­rat spielt somit eine wich­ti­ge Rol­le bei Kün­di­gun­gen, um die Rech­te der Mit­ar­bei­ter zu schüt­zen und sicher­zu­stel­len, dass die Kün­di­gun­gen in Über­ein­stim­mung mit den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen erfolgen.

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