Gemäß § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochen wird, ist unwirksam. Der Betriebsrat hat das Recht, die Gründe für die Kündigung zu erfahren und innerhalb einer bestimmten Frist Bedenken oder Einwände zu äußern. In einigen Fällen kann der Betriebsrat auch gegen die Kündigung Widerspruch einlegen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Betriebsrat eine Vereinbarung treffen, dass Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen oder dass bei Meinungsverschiedenheiten die Einigungsstelle entscheidet. Der Betriebsrat spielt somit eine wichtige Rolle bei Kündigungen, um die Rechte der Mitarbeiter zu schützen und sicherzustellen, dass die Kündigungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei Kündigungen?
Schlagwörter: