Stakeholder

Der Begriff “Stake­hol­der” bezieht sich auf alle Per­so­nen, Grup­pen oder Orga­ni­sa­tio­nen, die von einer bestimm­ten Ent­schei­dung, einem Pro­jekt oder einer Orga­ni­sa­ti­on betrof­fen sind oder Ein­fluss dar­auf haben. Stake­hol­der kön­nen Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Mit­ar­bei­ter, Aktio­nä­re, Regie­rungs­be­hör­den oder die Öffent­lich­keit sein. Sie haben ein Inter­es­se an den Ergeb­nis­sen und kön­nen sowohl posi­tiv als auch nega­tiv von den Hand­lun­gen und Ent­schei­dun­gen des Unter­neh­mens oder der Orga­ni­sa­ti­on beein­flusst wer­den. Die Ein­be­zie­hung und Berück­sich­ti­gung der Bedürf­nis­se und Mei­nun­gen der Stake­hol­der ist ent­schei­dend für eine nach­hal­ti­ge und erfolg­rei­che Geschäftsführung.