Im Streit um ihre Entlassung sind zwei Imamen aus Moscheegemeinden der Türkisch-Islamischen Union Ditib am heutigen Freitag, den 07.04.2017 gescheitert. Die beiden Religionsgelehrten waren nach dem gescheiterten Militärputsch in der Türkei per Ministererlass des türkischen Staates ihrer Ämter enthoben worden. Dagegen haben die Imame aus Baden-Württemberg geklagt. Mit ihrer Klage wollten sie gegen die Entlassungen vorgehen und hatten behauptet, in einem Arbeitsverhältnis mit der Ditib gestanden zu haben. Die Kläger machten geltend, sie hätten von Ditib Weisungen erhalten und somit in einem Arbeitsverhältnis mit dem Moscheeverband gestanden.
Das Arbeitsgericht sah dies jedoch anders und hat die Klagen abgewiesen. Die Kläger hätten in dem Verfahren kein Arbeitsverhältnis mit Ditib nachweisen können, urteilte das Gericht. So seien die zum Nachweis solcher Weisungen von den Imamen vorgelegten E‑Mails zum Teil nicht von Ditib versandt worden beziehungsweise überhaupt nicht an die Kläger gerichtet gewesen. Daher könnten sie auch nicht den Fortbestand des vermeintlichen Arbeitsverhältnisses einklagen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der beiden Kläger hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Einer der Imame hat nach Angaben seines Anwalts Asyl in Deutschland beantragt
Aktenzeichen der beiden Verfahren: (Az. 1 Ca 7863/16, 1 Ca 7864/16)