Arbeitsgericht

Das Arbeits­ge­richt ist eine spe­zia­li­sier­te Gerichts­in­stanz, die für die Ent­schei­dung von arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten zustän­dig ist. Es han­delt sich um ein staat­li­ches Gericht, das unab­hän­gig und neu­tral agiert. Das Arbeits­ge­richt ent­schei­det über Kla­gen von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern in Ange­le­gen­hei­ten wie Kün­di­gungs­schutz, Lohn­an­sprü­che oder Mob­bing am Arbeitsplatz.