ArbG Köln
Das Kürzel “ArbG Köln” steht für das Arbeitsgericht Köln. Es handelt sich dabei um eine staatliche Institution, die für die Entscheidung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist. Das Arbeitsgericht Köln ist Teil der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu klären und gerechte Lösungen zu finden.