ArbG Köln

Das Kür­zel “ArbG Köln” steht für das Arbeits­ge­richt Köln. Es han­delt sich dabei um eine staat­li­che Insti­tu­ti­on, die für die Ent­schei­dung von arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten zustän­dig ist. Das Arbeits­ge­richt Köln ist Teil der deut­schen Arbeits­ge­richts­bar­keit und hat die Auf­ga­be, Kon­flik­te zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern zu klä­ren und gerech­te Lösun­gen zu finden.