Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt grundlegend. Betriebsräte stehen vor der Herausforderung, die Auswirkungen von KI-Systemen auf die Beschäftigten zu verstehen und mitzugestalten. Die Hinzuziehung von Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann dabei eine wichtige Unterstützung bieten. Der Artikel untersucht die Aufgaben und die Erforderlichkeit von Sachverständigen im Kontext von KI-Anwendungen im Betrieb.
§ 80 Abs. 3 BetrVG: Die Rechtsgrundlage für die Hinzuziehung von Sachverständigen
§ 80 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Möglichkeit des Betriebsrats, bei der Erfüllung seiner Aufgaben einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Norm lautet: “Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen. Fehlt eine solche Vereinbarung, so kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Die Kosten des Sachverständigen trägt der Arbeitgeber.”
Die Bedeutung dieser Vorschrift für die Betriebsratsarbeit ist immens. Sie räumt dem Betriebsrat das Recht ein, sich bei komplexen Sachverhalten fachkundigen Rat einzuholen. Dies ist besonders relevant in einer Zeit, in der technologische Entwicklungen wie KI zunehmend Einzug in die Arbeitswelt halten. Der Betriebsrat kann sich so das nötige Wissen aneignen, um die Auswirkungen dieser Technologien auf die Beschäftigten zu verstehen und seine Mitbestimmungsrechte effektiv wahrzunehmen.
Die Sachverständigenkosten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Dies ist ein wichtiger Aspekt, da er sicherstellt, dass der Betriebsrat nicht aus finanziellen Gründen auf die Hinzuziehung von Experten verzichten muss. Allerdings setzt das Gesetz voraus, dass die Hinzuziehung des Sachverständigen zur “ordnungsgemäßen Erfüllung” der Aufgaben des Betriebsrats “erforderlich” ist. Diese Erforderlichkeit ist ein zentraler Begriff, der im Streitfall von den Arbeitsgerichten ausgelegt wird.
Ob die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Komplexität des Sachverhalts, die Größe des Betriebs, die vorhandenen Kenntnisse des Betriebsrats und die potenziellen Auswirkungen der Entscheidung auf die Beschäftigten. Bei der Einführung von KI-Systemen im Betrieb ist die Erforderlichkeit eines Sachverständigen oft gegeben, da es sich in der Regel um komplexe Technologien handelt, deren Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen und Qualifikationsanforderungen schwer abzuschätzen sind.
Die Möglichkeit der Hinzuziehung von Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG ist ein wichtiger Baustein für eine effektive und zukunftsorientierte Betriebsratsarbeit. Sie ermöglicht es dem Betriebsrat, seine Aufgaben auch in einer sich schnell verändernden Arbeitswelt kompetent wahrzunehmen und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten.
Aufgaben von Sachverständigen im Kontext von KI im Betrieb
Die Aufgaben von Sachverständigen im Kontext von KI-Systemen im Betrieb sind vielfältig und hängen stark von der konkreten Situation ab. Grundsätzlich geht es darum, dem Betriebsrat das notwendige Fachwissen zu vermitteln, um die Auswirkungen von KI auf die Beschäftigten beurteilen und mitgestalten zu können.
Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die Bewertung der Auswirkungen auf Arbeitsplätze. Hier analysieren Sachverständige, welche Tätigkeiten durch KI-Systeme automatisiert werden können, welche neuen Aufgaben entstehen und welche Qualifikationen in Zukunft benötigt werden. Sie können dem Betriebsrat helfen, die Risiken von Arbeitsplatzverlusten zu erkennen und Maßnahmen zur Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten zu entwickeln. Dabei ist es wichtig, nicht nur die quantitativen Auswirkungen (z.B. Anzahl der wegfallenden Stellen) zu betrachten, sondern auch die qualitativen Veränderungen der Arbeit (z.B. Zunahme von Überwachung, Entfremdung von der Arbeit).
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Arbeitsplatzgestaltung. KI-Systeme verändern oft die Art und Weise, wie Menschen arbeiten. Sachverständige können den Betriebsrat bei der Gestaltung von ergonomischen und gesundheitsförderlichen Arbeitsplätzen unterstützen, die den neuen Anforderungen gerecht werden. Dies kann beispielsweise die Gestaltung von Mensch-Maschine-Schnittstellen, die Anpassung von Arbeitszeitmodellen oder die Entwicklung von Maßnahmen zur Stressreduktion umfassen.
Auch die Risikobewertung ist ein zentraler Aufgabenbereich von Sachverständigen. KI-Systeme können neue Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten mit sich bringen. Dies können beispielsweise Risiken durch fehlerhafte Entscheidungen von KI-Systemen, durch Überwachung und Kontrolle der Beschäftigten oder durch psychische Belastungen aufgrund von erhöhten Leistungsanforderungen sein. Sachverständige können dem Betriebsrat helfen, diese Risiken zu erkennen und Maßnahmen zur Prävention zu entwickeln.
Der Datenschutz ist ein weiterer wichtiger Aspekt. KI-Systeme verarbeiten oft große Mengen an Daten, darunter auch personenbezogene Daten der Beschäftigten. Sachverständige können den Betriebsrat bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterstützen und sicherstellen, dass die Privatsphäre der Beschäftigten gewahrt bleibt. Dies umfasst beispielsweise die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Entwicklung von Richtlinien zur Datensicherheit und die Schulung der Beschäftigten im Umgang mit ihren Daten.
Neben diesen konkreten Aufgaben können Sachverständige den Betriebsrat auch bei der Entwicklung von Betriebsvereinbarungen zum Thema KI unterstützen. Sie können dem Betriebsrat helfen, die rechtlichen und technischen Aspekte zu verstehen und die Interessen der Beschäftigten in der Betriebsvereinbarung zu verankern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aufgaben von Sachverständigen im Kontext von KI im Betrieb vielfältig sind und darauf abzielen, dem Betriebsrat das notwendige Wissen und die Kompetenzen zu vermitteln, um die Auswirkungen von KI auf die Beschäftigten beurteilen und mitgestalten zu können. Sie sind somit ein wichtiger Partner für den Betriebsrat bei der Bewältigung der Herausforderungen, die mit dem Einsatz von KI-Systemen im Betrieb verbunden sind.
Die Erforderlichkeit eines Sachverständigen bei KI-Einführung
Die Frage, wann die Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Einführung oder dem Einsatz von KI-Systemen im Betrieb erforderlich ist, ist von zentraler Bedeutung. Wie bereits in Abschnitt 2 dargelegt, trägt der Arbeitgeber die Kosten für den Sachverständigen nur dann, wenn dessen Hinzuziehung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist (§ 80 Abs. 3 BetrVG).
Grundsätzlich ist die Erforderlichkeit immer dann gegeben, wenn der Betriebsrat ohne die Expertise eines Sachverständigen seine gesetzlichen Aufgaben nicht sachgerecht erfüllen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um komplexe Sachverhalte handelt, die spezielle Fachkenntnisse erfordern, über die der Betriebsrat selbst nicht verfügt.
Bei der Einführung von KI-Systemen im Betrieb ist die Erforderlichkeit eines Sachverständigen häufig gegeben, da es sich in der Regel um komplexe Technologien handelt, deren Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen und Qualifikationsanforderungen schwer abzuschätzen sind.
Einige konkrete Beispiele, bei denen die Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Einführung von KI-Systemen im Betrieb als erforderlich angesehen werden kann, sind:
- Einführung eines KI-basierten Bewerbermanagementsystems: Hier kann ein Sachverständiger dem Betriebsrat helfen, die Auswirkungen des Systems auf die Chancengleichheit, den Datenschutz und die Diskriminierungsfreiheit zu beurteilen.
- Einführung eines KI-basierten Systems zur Leistungsüberwachung: Hier kann ein Sachverständiger dem Betriebsrat helfen, die Risiken für die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu erkennen und Maßnahmen zur Prävention zu entwickeln.
- Einführung eines KI-basierten Systems zur Produktionsplanung: Hier kann ein Sachverständiger dem Betriebsrat helfen, die Auswirkungen des Systems auf die Arbeitsplätze, die Arbeitsbedingungen und die Qualifikationsanforderungen zu beurteilen.
- Planung einer Betriebsvereinbarung zum Einsatz von KI: Ein Sachverständiger kann den Betriebsrat inhaltlich unterstützen und die komplexen Themen verständlich aufbereiten.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von KI-Systemen ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben (§ 87 BetrVG). Um seine Mitbestimmungsrechte effektiv wahrnehmen zu können, benötigt der Betriebsrat in der Regel das Fachwissen eines Sachverständigen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen immer im Einzelfall geprüft werden muss. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie z.B. die Komplexität des KI-Systems, die Größe des Betriebs, die vorhandenen Kenntnisse des Betriebsrats und die potenziellen Auswirkungen der Entscheidung auf die Beschäftigten. Der Betriebsrat sollte die Entscheidung zur Hinzuziehung eines Sachverständigen sorgfältig abwägen und dokumentieren, um im Streitfall vor dem Arbeitsgericht argumentieren zu können. Auch eine Gefährdungsbeurteilung kann Aufschluss darüber geben, ob externe Expertise notwendig ist.
Insgesamt ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der Einführung von KI-Systemen im Betrieb oft erforderlich, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats effektiv wahrzunehmen.
Die Erforderlichkeit eines Sachverständigen bei KI-Einführung
Die Frage, wann die Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Einführung oder dem Einsatz von KI-Systemen im Betrieb erforderlich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Erforderlichkeit hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die im Einzelfall sorgfältig geprüft werden müssen. Generell gilt: Je größer die potenziellen Auswirkungen der KI-Einführung auf die Beschäftigten sind, desto dringender ist die Expertise eines Sachverständigen geboten.
Ein wesentlicher Faktor ist die Komplexität des KI-Systems. Handelt es sich um eine einfache Anwendung, die lediglich repetitive Aufgaben automatisiert, oder um ein komplexes System, das Entscheidungen trifft und möglicherweise tiefgreifende Veränderungen in den Arbeitsabläufen bewirkt? Bei komplexen Systemen ist das Risiko höher, dass unvorhergesehene Auswirkungen auftreten oder dass die Interessen der Beschäftigten nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage der Mitbestimmung. Der Betriebsrat hat gemäß § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. KI-Systeme fallen häufig unter diese Definition, da sie Daten über die Arbeitnehmer sammeln und auswerten können. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen kann dem Betriebsrat helfen, seine Mitbestimmungsrechte effektiv wahrzunehmen und sicherzustellen, dass die Einführung der KI-Systeme im Einklang mit den Interessen der Beschäftigten erfolgt.
Eine Betriebsvereinbarung ist oft ein sinnvolles Instrument, um die Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Systemen im Betrieb festzulegen. Der Sachverständige kann den Betriebsrat bei der Ausarbeitung einer solchen Betriebsvereinbarung unterstützen und sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden, wie z.B. Datenschutz, Transparenz und Qualifizierung.
Auch die Gefährdungsbeurteilung spielt eine wichtige Rolle. Arbeitgeber sind gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Gefährdungen zu beurteilen, die mit der Arbeit verbunden sind, und Maßnahmen zu treffen, um diese Gefährdungen zu minimieren. KI-Systeme können neue Gefährdungen mit sich bringen, z.B. durch Überlastung der Arbeitnehmer, Diskriminierung oder Kontrollverlust. Ein Sachverständiger kann bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung helfen und Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen geben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen bei KI-Einführung in folgenden Fällen besonders empfehlenswert ist:
- Bei komplexen KI-Systemen mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf die Beschäftigten.
- Wenn Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berührt sind.
- Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung einer Betriebsvereinbarung.
- Zur Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung.
Auswahl und Beauftragung von Sachverständigen
Die Auswahl eines geeigneten Sachverständigen für KI-Projekte ist ein entscheidender Schritt für den Erfolg des Projekts. Der Betriebsrat sollte sorgfältig prüfen, welche Kompetenzen und Erfahrungen der Sachverständige mitbringen muss, um die spezifischen Herausforderungen des Projekts zu bewältigen.
Ein wichtiges Kriterium ist die Qualifikation des Sachverständigen. Er sollte über fundierte Kenntnisse im Bereich der künstlichen Intelligenz verfügen und idealerweise auch Erfahrung mit der Einführung von KI-Systemen in Betrieben haben. Es ist ratsam, sich Referenzen vorlegen zu lassen und gegebenenfalls Kontakt zu anderen Betriebsräten aufzunehmen, die bereits mit dem Sachverständigen zusammengearbeitet haben.
Die Unabhängigkeit des Sachverständigen ist ebenfalls von großer Bedeutung. Er sollte nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen oder andere Interessen verfolgen, die seine Objektivität beeinträchtigen könnten. Der Betriebsrat sollte sicherstellen, dass der Sachverständige seine Aufgaben unparteiisch und im Interesse der Beschäftigten wahrnimmt.
Vor der Beauftragung sollte eine klare Honorarvereinbarung getroffen werden. Der Betriebsrat sollte sich im Vorfeld über die üblichen Honorarsätze für Sachverständige informieren und ein Angebot einholen, das seinen finanziellen Möglichkeiten entspricht. Es ist ratsam, die Honorarvereinbarung schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Bei der Vertragsgestaltung sollte der Betriebsrat darauf achten, dass die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definiert sind. Der Vertrag sollte insbesondere Regelungen zur Geheimhaltung, zum Datenschutz und zur Haftung enthalten. Es ist ratsam, den Vertrag vor der Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Die Auswahl und Beauftragung von Sachverständigen kann folgende Schritte umfassen:
- Bedarfsanalyse: Welche spezifischen Kompetenzen und Erfahrungen sind für das KI-Projekt erforderlich?
- Recherche: Welche Sachverständigen kommen in Frage? (z.B. über Empfehlungen, Fachverbände, Internetrecherche)
- Angebotsanfrage: Einholung von Angeboten bei mehreren Sachverständigen.
- Prüfung der Qualifikation und Unabhängigkeit: Überprüfung der Referenzen und gegebenenfalls Kontaktaufnahme zu anderen Betriebsräten.
- Honorarverhandlung: Aushandlung einer fairen Honorarvereinbarung.
- Vertragsgestaltung: Schriftliche Fixierung der Rechte und Pflichten beider Parteien.
- Beauftragung: Unterzeichnung des Vertrags und offizielle Beauftragung des Sachverständigen.
Praxisbeispiele: Sachverständigeneinsatz bei KI-Projekten
Die betriebliche Praxis zeigt, dass Sachverständige den Betriebsrat bei der Auseinandersetzung mit KI-Themen in vielfältiger Weise unterstützen können.
Fallstudie 1: Einführung eines KI-basierten Bewerbermanagementsystems
Ein Unternehmen plant die Einführung eines KI-basierten Bewerbermanagementsystems, das anhand von Algorithmen die eingehenden Bewerbungen vorsortiert und eine Vorauswahl trifft. Der Betriebsrat befürchtet, dass das System zu Diskriminierungen führen und die Chancengleichheit beeinträchtigen könnte. Er beauftragt einen Sachverständigen, das System zu prüfen und Empfehlungen für eine faire und transparente Anwendung zu geben. Der Sachverständige analysiert die Algorithmen und Datenbestände und stellt fest, dass tatsächlich ein Risiko von Diskriminierungen besteht. Er empfiehlt, die Algorithmen zu überarbeiten und regelmäßig zu überprüfen sowie eine unabhängige Beschwerdestelle einzurichten. Der Betriebsrat setzt diese Empfehlungen in einer Betriebsvereinbarung durch.
Fallstudie 2: Einsatz von KI zur Prozessoptimierung in der Produktion
Ein produzierendes Unternehmen möchte KI einsetzen, um die Produktionsprozesse zu optimieren und die Effizienz zu steigern. Der Betriebsrat befürchtet, dass dies zu Arbeitsplatzverlusten und einer höheren Belastung der verbleibenden Mitarbeiter führen könnte. Er beauftragt einen Sachverständigen, die Auswirkungen der KI-Einführung auf die Arbeitsplätze zu bewerten und Vorschläge für eine sozialverträgliche Umsetzung zu entwickeln. Der Sachverständige analysiert die Arbeitsabläufe und stellt fest, dass durch die Automatisierung tatsächlich Arbeitsplätze wegfallen werden. Er empfiehlt, die betroffenen Mitarbeiter frühzeitig zu qualifizieren und ihnen alternative Arbeitsplätze anzubieten. Zudem schlägt er vor, die verbleibenden Mitarbeiter durch eine bessere Arbeitsorganisation und den Einsatz von Assistenzsystemen zu entlasten. Der Betriebsrat setzt diese Empfehlungen in einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber um.
Fallstudie 3: KI-basierte Kundenkommunikation
Ein Dienstleistungsunternehmen führt einen KI-gestützten Chatbot zur Bearbeitung von Kundenanfragen ein. Der Betriebsrat ist besorgt über den Datenschutz und die Qualität der Kundenkommunikation. Er beauftragt einen Sachverständigen, die Datensicherheit des Chatbots zu überprüfen und die Auswirkungen auf die Mitarbeiter im Kundenservice zu analysieren. Der Sachverständige prüft die Datenschutzrichtlinien und die technischen Sicherheitsmaßnahmen und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Datensicherheit. Er stellt fest, dass die Mitarbeiter im Kundenservice durch den Chatbot entlastet werden, aber auch neue Kompetenzen benötigen, um komplexe Kundenanfragen zu bearbeiten. Er empfiehlt, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln. Der Betriebsrat sorgt dafür, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden.
Diese Beispiele zeigen, dass der Einsatz von Sachverständigen dem Betriebsrat helfen kann, die Chancen und Risiken von KI-Projekten besser einzuschätzen und die Interessen der Beschäftigten zu schützen. Durch eine frühzeitige und umfassende Auseinandersetzung mit den KI-Themen kann der Betriebsrat aktiv an der Gestaltung der Arbeitswelt von morgen mitwirken.
Herausforderungen und Grenzen des Sachverständigeneinsatzes
Der Einsatz von Sachverständigen ist nicht ohne Herausforderungen. Eine Schwierigkeit kann in der Kommunikation zwischen Betriebsrat und Sachverständigem liegen. Fachjargon und komplexe Sachverhalte müssen verständlich vermittelt werden, um eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass der Betriebsrat klare Fragen formuliert und Erwartungen hinsichtlich der Ergebnisse transparent kommuniziert.
Interessenskonflikte können ebenfalls auftreten, insbesondere wenn der Sachverständige bereits in einer Geschäftsbeziehung zum Arbeitgeber steht oder stand. In solchen Fällen ist die Unabhängigkeit des Gutachtens möglicherweise beeinträchtigt. Der Betriebsrat sollte daher vor der Beauftragung die Unabhängigkeit des Sachverständigen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Referenzen einholen.
Die Kostenkontrolle ist ein weiterer kritischer Punkt. Die Honorare von Sachverständigen können erheblich sein, und der Betriebsrat muss sicherstellen, dass die Kosten im Rahmen des Budgets bleiben. Eine detaillierte Honorarvereinbarung vor der Beauftragung ist unerlässlich. Der Betriebsrat sollte auch alternative Angebote einholen und die Kosteneffizienz verschiedener Sachverständiger vergleichen.
Auch die Kompetenzabgrenzung kann zu Problemen führen. Es ist wichtig, dass der Sachverständige über die erforderliche Expertise verfügt, um die spezifischen Fragestellungen des Betriebsrats zu beantworten. Der Betriebsrat sollte daher vor der Beauftragung die Qualifikation und Erfahrung des Sachverständigen prüfen und sicherstellen, dass er über das notwendige Fachwissen verfügt.
Schließlich können Umsetzungshemmnisse auftreten, wenn die Empfehlungen des Sachverständigen nicht im Betrieb umgesetzt werden können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Umsetzung der Empfehlungen mit hohen Kosten verbunden ist oder wenn der Arbeitgeber die Empfehlungen ablehnt. Der Betriebsrat sollte daher von Anfang an auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber setzen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Fazit
Sachverständige spielen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen, die mit dem Einsatz von KI-Systemen im Betrieb verbunden sind. Sie unterstützen den Betriebsrat bei der Bewertung der Auswirkungen von KI auf die Beschäftigten, bei der Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen und bei der Gestaltung der Arbeitsplätze.
Allerdings ist der Einsatz von Sachverständigen nicht ohne Herausforderungen. Der Betriebsrat muss die Kommunikation sicherstellen, Interessenskonflikte vermeiden, die Kosten kontrollieren, die Kompetenzabgrenzung beachten und Umsetzungshemmnisse überwinden.
Bei einer sorgfältigen Planung und Durchführung kann der Einsatz von Sachverständigen jedoch einen wertvollen Beitrag zur Gestaltung einer zukunftsorientierten und mitarbeiterfreundlichen Arbeitswelt leisten. Der Handlungsbedarf ist groß, da die Zukunft der Arbeit maßgeblich von der Gestaltung des Einsatzes von KI-Systemen abhängt.
Weiterführende Quellen
- § 80 BetrVG — Einzelnorm – Diese Quelle bietet den Gesetzestext des § 80 BetrVG und ist somit die Grundlage für die Diskussion um die Hinzuziehung von Sachverständigen.
- Betriebsrats Archive – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) – Das Expertenforum Arbeitsrecht bietet Artikel und Informationen zum Thema Betriebsrat, einschließlich Beiträgen zur KI.
- KI braucht Aufsicht:… — Expertenforum Arbeitsrecht — EFAR | Facebook – Dieser Facebook-Post des EFAR diskutiert die Rolle des “Human-in-the-Loop Supervisors” im Kontext von KI, was für die Aufgaben eines Sachverständigen relevant sein kann.