Wahlanfechtung

Eine Wahl­an­fech­tung bezeich­net den recht­li­chen Ein­spruch gegen das Ergeb­nis einer Wahl. Sie kann von ein­zel­nen Wäh­lern, poli­ti­schen Par­tei­en oder ande­ren Inter­es­sen­grup­pen ein­ge­reicht wer­den, wenn sie Unre­gel­mä­ßig­kei­ten oder Ver­stö­ße gegen Wahl­ge­set­ze oder ‑ver­fah­ren fest­stel­len. Eine Wahl­an­fech­tung kann dazu füh­ren, dass das Wahl­er­geb­nis über­prüft und gege­be­nen­falls für ungül­tig erklärt wird.