Restmandat

Das Restmandat im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bezieht sich auf die Fortführung der Amtsgeschäfte eines Betriebsrats nach Ablauf seiner regulären Amtszeit bis zur Konstituierung eines neuen Betriebsrats. Dies stellt sicher, dass die Interessen der Belegschaft kontinuierlich vertreten sind und wichtige Betriebsratsaufgaben ohne Unterbrechung wahrgenommen werden können.