Rechte

Der Begriff “Rech­te” bezieht sich auf die Ansprü­che und Frei­hei­ten, die einer Per­son auf­grund von Geset­zen, Ver­trä­gen oder mora­li­schen Prin­zi­pi­en zuste­hen. Rech­te kön­nen indi­vi­du­ell oder kol­lek­tiv sein und umfas­sen bei­spiels­wei­se das Recht auf Leben, Mei­nungs­frei­heit, Gleich­be­hand­lung oder Eigen­tum. Sie die­nen dazu, die Wür­de und Auto­no­mie von Men­schen zu schüt­zen und ihnen die Mög­lich­keit zu geben, ihre Inter­es­sen zu verfolgen.