Rechte

Rech­te sind Ansprü­che oder Frei­hei­ten, die Indi­vi­du­en zuste­hen, basie­rend auf Geset­zen, Ver­trä­gen oder ethi­schen Prin­zi­pi­en. Sie schüt­zen die Wür­de und Auto­no­mie des Ein­zel­nen und ermög­li­chen es, eige­ne Inter­es­sen zu ver­fol­gen. Bei­spie­le für grund­le­gen­de Rech­te sind das Recht auf Mei­nungs­frei­heit, Gleich­be­hand­lung oder Eigen­tum. Rech­te kön­nen indi­vi­du­ell oder kol­lek­tiv sein und die­nen als Fun­da­ment für eine gerech­te Gesellschaft.