Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg ist ein Gericht der Arbeits­ge­richts­bar­keit in der Regi­on Ber­lin-Bran­den­burg. Es ist die zwei­te Instanz für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten und ent­schei­det über Beru­fun­gen gegen Urtei­le der Arbeits­ge­rich­te. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt hat die Auf­ga­be, Rechts­strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern zu klä­ren und eine gerech­te Recht­spre­chung im Arbeits­recht sicherzustellen.